Die Gemeinde Frankenthal ist Eigentümer dieser Sportanlage. Alle Nutzer sind für die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit verantwortlich. Das gilt in erster Linie für den Wettkampfbetrieb der SG Frankenthal e.V. .
Dazu werden folgende verbindliche Festlegungen getroffen:
- Den Anweisungen der Ordner, der Leitungsmitglieder der SG Frankenthal und der jeweiligen Schiedsrichter ist in jedem Falle Folge zu leisten.
- Der ungehinderte Zu- und Abgang der Mannschaften, einschließlich der Verantwortlichen und des Schiedsrichterteams ist zu gewährleisten.
- Die Spielflächen dürfen nur von den Sportlern und Mannschaftsbeteuern betreten werden, die unmittelbar am Wettkampf bzw. Training beteiligt sind. Alle anderen Personen haben sich hinter der Umzäunung (Geländer) aufzuhalten.
- Jeder Besucher dieser Sportstätte hat sich diszipliniert und entsprechend den gesellschaftlichen Normen zu verhalten.
- Wer Ordnung und Sicherheit durch Beschimpfungen, Beleidigungen, Gewalt, fremdenfeindliche oder rassistische Äußerungen gegenüber Sportlern, Schiedsrichtern oder anderen Personen stört, wird aus dem Stadiongelände verwiesen und zur Verantwortung gezogen.
- Vorsätzliche Zerstörungen werden strafrechtlich verfolgt. Gleiches gilt beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern oder Werfen von Gegenständen.
- Alkoholisierten Personen wird der Zutritt zu den Sportanlagen nicht gestattet.
- Alle sich im Stadion- bzw. Sportplatzgelände befindlichen Sportler und Gäste tragen dazu bei, dass faire und ordnungsgemäße Wettkämpfe ausgetragen werden können und dass die Sportanlagen in gutem Zustand erhalten bleiben.
Bürgermeister & Vorsitzender SG Frankenthal