Stadion der Landjugend

Die Sportstätte der SG Frankenthal ist das Stadion der Landjugend. Es wurde 1977 eingeweiht. Zum Stadion gehören ein Rasen- und ein Hartplatz, sowie Leichtathletikanlagen und eine Laufbahn. Seit 2013 befindet sich auch ein Beachvolleyballplatz auf dem Gelände. Direkt neben dem Stadion befindet sich die Turnhalle mit Umkleidekabinen und Funktionsräumen.

Fakten zum Stadion

Kapazität

Das Stadion bietet ca. 3.000 Plätze. 
Sitzplätze befinden sich am Hang und auf der Überdachten Tribüne.

Eintrittspreise

Der Eintritt zu Pflichtspielen der ersten Männermannschaft beträgt 2,50€ für Erwachsene und Kinder ab 16 Jahren.

Anschrift

Querstraße 5, 01909 Frankenthal

- Parkplatz -
Am Stadion 3, 01909 Frankenthal

Impressionen der Anlage

Die Gemeinde Frankenthal ist Eigentümer dieser Sportanlage. Alle Nutzer sind für die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit verantwortlich. Das gilt in erster Linie für den Wettkampfbetrieb der SG Frankenthal e.V. .

Dazu werden folgende verbindliche Festlegungen getroffen:

  • Den Anweisungen der Ordner, der Leitungsmitglieder der SG Frankenthal und der jeweiligen Schiedsrichter ist in jedem Falle Folge zu leisten.
  • Der ungehinderte Zu- und Abgang der Mannschaften, einschließlich der Verantwortlichen und des Schiedsrichterteams ist zu gewährleisten.
  • Die Spielflächen dürfen nur von den Sportlern und Mannschaftsbeteuern betreten werden, die unmittelbar am Wettkampf bzw. Training beteiligt sind. Alle anderen Personen haben sich hinter der Umzäunung (Geländer) aufzuhalten.
  • Jeder Besucher dieser Sportstätte hat sich diszipliniert und entsprechend den gesellschaftlichen Normen zu verhalten.
  • Wer Ordnung und Sicherheit durch Beschimpfungen, Beleidigungen, Gewalt, fremdenfeindliche oder rassistische Äußerungen gegenüber Sportlern, Schiedsrichtern oder anderen Personen stört, wird aus dem Stadiongelände verwiesen und zur Verantwortung gezogen.
  • Vorsätzliche Zerstörungen werden strafrechtlich verfolgt. Gleiches gilt beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern oder Werfen von Gegenständen.
  • Alkoholisierten Personen wird der Zutritt zu den Sportanlagen nicht gestattet.
  • Alle sich im Stadion- bzw. Sportplatzgelände befindlichen Sportler und Gäste tragen dazu bei, dass faire und ordnungsgemäße Wettkämpfe ausgetragen werden können und dass die Sportanlagen in gutem Zustand erhalten bleiben.

Bürgermeister & Vorsitzender SG Frankenthal